DienstleistungAnerkennung eines privaten Kfz

Der Schulweg soll grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt werden. Nur in Ausnahmefällen kann der Einsatz eines privaten Kraftfahrzeugs (beispielsweise Roller, Auto, Mofa, ...) anerkannt werden.

Ansprechperson:

NameTelefonTelefaxE-Mail
Herr Völker
Sachbearbeiter
09371 501-34109371 50179-341E-Mail-Adresse des Ansprechpartners

Weitere Informationen:

Der Antrag auf Anerkennung des Einsatzes eines privaten Kraftfahrzeugs sollte zu Schuljahresbeginn gestellt werden, damit überprüft werden kann, ob eine der Voraussetzungen (Siehe Nr. 4 des Kfz-Antrags) vorliegt. Daneben müssen die sonstigen Voraussetzungen der Schülerbeförderung (unter anderem nächstgelegene Schule, Überschreitung der Drei-Kilometer-Grenze) erfüllt sein.

Wurde der Kfz-Antrag genehmigt, muss der Erstattungsantrag ebenfalls bis zum 31. Oktober für das vorausgegangene Schuljahr gestellt werden.
  • Terminvereinbarung Kfz-Zulassungsstelle

    Termin Kfz-Zulassung MIL
    Termin Kfz-Zulassung OBB

  • Führerschein Pflichtumtausch

    Fuehrerscheinumtausch

  • Radverkehrskonzept
    Internet - Rechte Spalte - Radverkehrskonzept
  • Wunschkennzeichen

    Wunschkennzeichen

  • Bauantragsformulare

    Rechte Spalte - Bauantragsformulare

  • Straßensperrungen

    Straßensperrungen

  • ÖPNV

    ÖPNV

  • Initiative Bayerischer Untermain

    Initiative Bayerischer Untermain

  • Online - Zulassungsbehörde

    Online Außerbetriebsetzung

  • Standortinformationen

    Standortinformationen

  • Bauleitpläne im Internet

    Allgemeine Bilder - Bauleitpläne im Internet

  • Energieratgeber Wohnen

    Broschüre - Energiegerechtes Bauen

  • LAG Main4Eck

    Lokale Aktionsgruppe Main4Eck

  • Fairtrade

    Fairtrade

© 2011 Landratsamt Miltenberg | Brückenstr. 2 | 63897 Miltenberg | Tel: 09371 501-0
Fernwartung